Bei Streitigkeiten zwischen der Dienststellenleitung und der Mitarbeitervertretung ist im Rahmen des MVG-Gerichtsgesetzes der Rechtsweg zum Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten eröffnet. Das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten hat seinen Sitz in Hannover.