Für das Jahr 2025 stehen die Neuwahlen der Mitarbeitervertretungen an. Der Wahlzeitraum beginnt bereits mit dem 01. Oktober, deswegen steht spätestens nach den Sommerferien das Thema MAV-Wahl für die Mitarbeitervertretungen ganz oben an. Für diese Wahlen findet die Wahlordnung des MVG-EKD Anwendung. Einige wenige Regelungen zur Wahl finden sich auch im MVG-EKD und MVG-EKD-AnwG.
Die Amtszeit der augenblicklich amtierenden Mitarbeitervertretungen endet zum 30. April 2025. Nur, wenn eine Mitarbeitervertretung zum 1. Mai 2025 noch nicht ein Jahr im Amt ist, gibt es keine Neuwahlen und die bestehende Mitarbeitervertretung bleibt im Amt.
Näheres zur Wahlordnung und der grundsätzlichen Durchführung der Neuwahlen hat der Gesamtausschuss in einem Leitfaden zur Durchführung der Wahlen zur Mitarbeitervertretung zusammengefasst. Außerdem stellen wir diverse Musterschreiben und weitere Unterlagen zum Download zur Verfügung. Der GA möchte mit Rat und Tat die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen unterstützen und bittet darum, dass Sie sich/dass Ihr euch mit allen Fragen an uns wendet.
Da es bei der letzten Wahl eine Menge Unsicherheiten und Rückfragen von Wahlausschussmitgliedern und Mitarbeitervertretungen beim Gesamtausschuss gab, empfehlen wir allen Mitarbeitervertretungen schon jetzt Ausschau nach potentiellen Wahlvorständen zu halten und deren Bereitschaft zu sichern.
Für diese potentiellen Wahlvorstände wird der Gesamtausschuss am 04.09.2024 eine Online-Fortbildung anbieten. Die Zeit der Teilnahme an der Fortbildung wird in Absprache mit der Landeskirche als Arbeitszeit anerkannt. Eine offizielle Einladung hierzu wird noch erfolgen.
i. A. Andreas Miehe