Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Rechtsverordnung zum Diakon*innengesetz ist im Landessynodalausschuss beschlossen worden und tritt rückwirkend zum 01. Februar 2025 in Kraft.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, deshalb wurde der Gesamtausschuss gebeten, euch die Information auf diesem Weg vorab schon einmal zukommen zu lassen. Zur besseren Übersicht ist auch eine Synopse mit einer Gegenüberstellung der RVO mit den gesetzlichen Regelungen angefügt.
Angemerkt hat der LSA, dass die Überschrift des § 5 "Entzug der Einsegnung" missverständlich formuliert sei, da eine Einsegnung aus theologischer Sicht nicht wieder entzogen werden kann. Tatsächlich gehe es in § 5 um die Entziehung der Rechte aus der Einsegnung. Das Kolleg wird die Überschrift voraussichtlich für die Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt entsprechend anpassen.
Solltet ihr Fragen haben, wendet euch gern an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Ilka Müller