Einführung der Portalfunktion e-Portal

04. Juli 2022

Einführung der Portalfunktion e-Portal - Gemeinsames Rundschreiben der Landeskirche und des Gesamtausschusses

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 01.01.2023 müssen auch die kirchlichen Körperschaften künftig in der Lage sein, jederzeit korrekte Steuererklärungen abzugeben. Deshalb hat das Landeskirchenamt zur digitalen Rechnungsabwicklung ePortal eingeführt. Diese Portalfunktion wird nun nach und nach in den Kirchenkreisen etabliert und löst die im Bereich Rechnungswesen bisher auf schriftlichem Weg weitergegebenen Anordnungen ab.

Bei der Einführung und Anwendung von Maßnahmen oder technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, Verhalten und Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen, ist die MAV in der Mitbestimmung (§ 40 Lit. j MVG-EKD).

Die Portalfunktion ePortal ist zwar nicht dazu bestimmt, Mitarbeitende zu überwachen, gleichwohl wäre es grundsätzlich möglich zu sehen, ob Mitarbeitende z. B. die Rahmenarbeitszeit einhalten. Gerade die Administratoren haben sehr weitgehende Einsichtsmöglichkeiten.

Deshalb empfehlen wir in unserem Rundschreiben bei der Einführung von ePortal, eine Verwendung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle von Anwender*innen der Software auszuschließen. Dies muss Teil des Zustimmungsantrags des Arbeitgebers sein.

Außerdem empfehlen wir die Abfrage, wer mit Administratorrechten ausgestattet ist. Die Landeskirche empfiehlt, diese nur an einen kleinen Personenkreis (IT, Kirchenamt) zu vergeben.

Die Einführung von ePortal könnte in wenigen Fällen auch Auswirkungen auf die Organisationsstruktur, sowie einzelne Arbeitsplätze haben. Es müsste im Einzelfall geprüft werden, ob dies ggf. zu einer neuen Stellenbewertung mit dem Erfordernis einer anderen Eingruppierung führt und ob der Stundenumfang weiterhin angemessen ist. Die Mitarbeitervertretungen sind dann im Rahmen der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 42 Lit. c MVG-EKD zu beteiligen.

Bei Unklarheiten oder Fragen meldet euch gern bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ilka Müller