Übernahme des Tarifabschlusses zum TVöD-SuE für die kirchlichen Mitarbeitenden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
viele haben schon darauf gewartet.
In ihrer Sitzung am 24.11.2022 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) im Gleichklang mit den Kommunen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 18. Mai 2022 für die kirchlichen Mitarbeitenden, für die der sog. "SuE-Tarif" des TVöD-V (VKA) Anwendung findet, übernommen.
Im Anhang übersende ich euch die gemeinsame ADK-Info der Arbeitnehmerorganisationen der ADK, sowie das Informationsschreiben der Landeskirche zu den wesentlichen Inhalten des Tarifabschlusses. Außerdem ist der ADK-Beschluss, die anzuwendenden Änderungstarifverträge und die aktuelle durchgeschriebene Fassung des TVöD-V (VKA) zur Kenntnis beigefügt. Bei der durchgeschriebenen Fassung des TVöD-V (VKA) ist zu beachten, dass hier natürlich nur die Bereiche gelten, auf die die DienstVO hinweist.
Die Landeskirche wird in Kürze weitere Durchführungshinweise zu den einzelnen Punkten des Tarifabschlusses (insbesondere auch Fallgestaltungs- und Berechnungsbeispiele zu den Regenrations- und Umwandlungstagen) übersenden. Ich werde diese Informationen dann umgehend an euch weiterleiten.
Ich wünsche euch allen einen schönen ersten Advent
Viele Grüße
Ilka Müller