Wie dem Kirchlichen Amtsblatt Nr. 11/2005 (Seite 61) zu entnehmen ist, wird die Eigenbeteiligung kirchlicher Beschäftigter an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen mit Wirkung vom 1. Januar 2006 drastisch angehoben.
Schon in der Vergangenheit mussten die kirchlichen Beschäftigten sich an den Kosten für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen beteiligen, wenn die Veranstaltung mit wenigstens einer Übernachtung verbunden war. Rechtsgrundlage einer solchen Beteiligung bildet § 14 Abs. 4 der Reisekostenbestimmungen, welche die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung durch entsprechenden Erlass des Landeskirchenamtes eröffnet. Seit 1983 wird eine derartige Regelung praktiziert, wobei damals eine Eigenbeteiligung von 8,00 DM/Tag (An- und Abreisetag gelten als ein Tag!) festgelegt wurde. Inzwischen wurde der Satz auf 8,00 €/Tag angehoben. Begründet wurde diese Eigenbeteiligung in der Regel mit der Haushaltsersparnis der Teilnehmer an den Fortbildungsveranstaltungen. Die zum 1. Januar 2006 in Kraft tretende Erhöhung lässt allerdings die bisher stattgefundenen Anhebungen geradezu wie "Peanuts" erscheinen. Der Beteiligungssatz pro Tag wird von 8,00 € auf 15,00 € angehoben. Meint unsere Landeskirche, dass wir inzwischen trotz Wegfall des Urlaubsgeldes, drastisch gekürztem Weihnachtsgeld und ausgebliebener Gehaltserhöhung für das Jahr 2005 auf derartig großem Fuß leben, dass sich unsere Haushaltsersparnis pro Fortbildungstag faktisch verdoppelt hat?
Auch im Bereich von Langzeitkursen hat unser Landeskirchenamt voll zugeschlagen. Bei Kursen mit einer Dauer von etwa sechs Wochen werden in Zukunft 450 € statt 250 € fällig, bei Kursen von etwa drei monatiger Dauer steigt die Eigenbeteiligung von 500 € auf 900 €.
Stellt sich doch die Frage, ob hiermit die Fortbildungswilligkeit der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drastisch reduziert werden soll?
Siegfried Wulf