ADK-Beschlüsse vom 14. Juni 2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat bereits am 14. Juni getagt.
Beschlossen wurde folgendes:
Inflationsausgleichsgeld für die Mitarbeitenden im TVöD-SuE
Im Mai hatte ver.di sich mit Bund und Kommunen auf einen Tarifabschluss geeinigt. Dieser sieht vor, dass ab Juni eine Einmalzahlung von 1240 € und bis Februar 2024 monatlich 220 € Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Da der ADK-Beschluss zur Übernahme erst im Juni erfolgen konnte, erhalten die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die Einmalzahlung erst mit dem Juli-Entgelt, dann allerdings 1460 €. Bis Februar 2024 werden monatlich 220 € Inflationsgeld steuer- und abgabenfrei mit dem Entgelt ausgezahlt. Ab März 2024 wird es dann eine Entgelterhöhung geben. Die Arbeitgeber haben bereits signalisiert, dass eine vollständige Übernahme des Tarifabschlusses erfolgen soll. Die ADK kann darüber erst beschließen, wenn der vollständige Text des Tarifabschlusses vorliegt.
Die Beschäftigten des TV-L erhalten derzeit noch keine Inflationsausgleichsprämie. Die nächsten Tarifverhandlungen starten im Oktober 2023. Wir hoffen, dass es hier zu einem ähnlichen Abschluss kommt, der dann in der ADK zeitnah übernommen wird.
Verbesserung für Mitarbeitende die Freizeiten durchführen
Ursprünglich hatte die Arbeitnehmerseite in der ADK einen finanziellen Ausgleich von 60 € pro Tag für Mitarbeitende, die Freizeiten durchführen, gefordert.
Da sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite nicht einigen konnten, kam es zum Schlichtungsverfahren. Dem Schlichtungsvorschlag ist die ADK gefolgt.
Laut Anlage 8 zur DienstVO werden für Mitarbeitende, die Freizeiten durchführen, 10 Stunden pro Tag als Arbeitszeit angerechnet. Dies erhöht sich ab dem 1. Juli 2023 auf 11,5 Stunden. Die durch die Freizeit angefallenen Mehr- und Überstunden müssen innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden. Ab 01. Januar 2024 besteht ein Anspruch auf Ausbezahlung von bis zu 2 Stunden pro Tag aus dienstlichen oder persönlichen Gründen, wenn die Arbeitsbefreiung nicht entsprechend umgesetzt werden kann. Die komplette Auszahlung der Über- und Mehrarbeit im Einvernehmen mit dem Anstellungsträger ist weiterhin möglich.
Praxisanleitung in der ambulanten Pflege
Mitarbeitende in der Pflege, die als Praxisanleitungen tätig sind, erhalten eine monatliche Zulage von 80,53 €.
In der Verhandlung befindet sich noch die Umsetzung des Jobtickets/Deutschlandtickets.
Bitte beachtet: Wer ein privates Deutschlandticket besitzt, und dienstliche Fahrten im öffentlichen Nah- oder Regionalverkehr unternimmt, muss hierfür sein Ticket einsetzen. Dies ist in der Niedersächsischen Reisekostenverordnung geregelt. Allerdings können auch aus persönlichen Gründen erworbene Deutschlandtickets auf Antrag erstattet werden, wenn sich die Kosten durch Dienstfahrten vollständig amortisiert haben.
Des Weiteren wird in der ADK darüber beraten, die kircheneigenen Merkmale zur Eingruppierung von Sekretär*innen aufzuheben. Es ist angedacht, diese Beschäftigten wie im TV-L üblich, aufgrund von Tätigkeitsbeschreibungen einzugruppieren.
Näheres könnt ihr der ADK-Info 1/2023 entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilka Müller
Anhang: ADK-Info 1/2023