Was im Hinblick auf schwerbehinderte Menschen bei Besetzung von freien Arbeitsplätzen zu beachten ist
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Landeskirche hat eine Information für die Arbeitgeber erstellt, was in Hinblick auf schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung von freien Stellen zu beachten ist. Dies ist nicht nur für die Arbeitgeber von Relevanz sondern auch für die MAVen, denn zu den Aufgaben der MAV zählt, auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Betrieb zu achten.
Für Arbeitgeber ergeben sich aus den staatlichen Vorschriften zahlreiche Pflichten, die zu berücksichtigen sind, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch bewirbt. So sind Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Gehen Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ein, ist die MAV und, wenn vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu informieren.
Aufgrund aktueller Rechtsprechung hat die Landeskirche den Ablaufplan überarbeitet. Diesen stellen wir euch als PDF zur Verfügung. Bitte informiert auch eure Schwerbehindertenvertretung.
Mit freundlichen Grüßen
Ilka Müller
Anhang: Ablaufplan