Umsetzung des Tarifabschlusses zum TVöD SuE 2022 Ausschlussfrist
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Anfang dieses Jahres hatten wir Euch bezüglich des Tarifabschlusses zum TVöD-SuE von Mai 2022 informiert. Der Tarifvertrag trat mit dem 01.07.2022 in Kraft. Die Übernahme durch die ADK erfolgte Ende November 2022.
Aus Euren Anfragen entnehmen wir, dass noch nicht alle Bestandteile des Tarifvertrags landeskirchenweit umgesetzt wurden. Die Umsetzung bezüglich der SuE-Zulage, der Regenerations- und Umwandlungstage erfolgte recht zügig. Der Tarifvertrag hat aber auch eingruppierungsrelevante Bestandteile, bei denen aufgrund der vielen Unsicherheiten seitens der Personalabteilungen, wie diese genau umzusetzen seien, bisher keine Höhergruppierung bei allen Mitarbeitenden, die möglicherweise Anspruch auf eine höhere Eingruppierung hätten, erfolgt ist.
Zwar ist der Arbeitgeber zur Umsetzung des Tarifvertrags verpflichtet und es wurde auch vereinbart, dass dies rückwirkend zu erfolgen hat. Allerdings droht jetzt möglicherweise ein Verfall der Ansprüche aus dem Juli 2022 durch die Ausschlussfrist von einem Jahr nach § 27 DienstVO.
Sicherheitshalber solltet ihr deshalb die Mitarbeitenden darüber informieren, dass sie mögliche Ansprüche an den Arbeitgeber bis zum 01. Juli 2023 schriftlich geltend machen. Dies gilt vor allem für die Mitarbeitenden, die schwierige fachliche Tätigkeiten ausüben, die Aufgabe der insoweit erfahrenen Fachkraft für Kindeswohlgefährdung übertragen bekommen haben, für Mitarbeitende, die Facherzieher*innen sind sowie für die Mitarbeitenden, die Anspruch auf eine Zulage als Praxisanleitung haben.
Viele Grüße
Ilka Müller