Der Verwaltungsrat der KZVK Hannover hat beschlossen, den Pflichtbeitragssatz ab 01.01.2018 von bisher 4,8 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte auf 5,3 % anzuheben. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten im Bereich der hannoverschen Landeskirche von 0,4 % auf 0,65 %. Gemäß § 21 a Absatz 1 DVO beteiligen sich die Beschäftigten an dem vom Anstellungsträger zu entrichtenden Pflichtbeitrag zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung bei der Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers mit einem Eigenanteil am Pflichtbeitrag in Höhe von 50 v. Hundert des 4 v. Hundert ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts übersteigenden Betrag, höchstens jedoch bis zu einem Pflichtbeitrag von insgesamt 6 v. Hundert ihres zusatzversorgungsfähigen Entgelts. Die Einführung einer Eigenbeteiligung hatte die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission im Juni 2016 beschlossen, um die Leistungshöhe der betrieblichen Altersversorgung zu sichern. Die zum 01.01.2018 beschlossene Umlageerhöhung ist auf die schlechte Renditesituation am Kapitalmarkt zurückzuführen. Die augenblicklich zu erzielenden Renditen reichen bei einem Umlagesatz von 4,8 % nicht aus, um die zugesagten Betriebsrentenansprüche der kirchlichen Beschäftigten dauerhaft zu sichern.
Siegfried Wulf