Wider Erwarten ist es zu einer raschen Einigung bei den Tarifverhandlungen im Bereich der Länder zwischen den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite gekommen. Ein auch für die Beschäftigten unserer Landeskirche wichtiger Tarifabschluss. Während die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten aufgrund der Überleitung in den SuE-Tarif des TVöD-V schon zum 1. Februar 2017 die in diesem Bereich im letzten Jahr ausgehandelte Tariferhöhung bekamen, findet für alle anderen Beschäftigten der hannoverschen Landeskirche durch Bezugnahme der Dienstvertragsordnung weiterhin der TV-L als Leitwährung Anwendung. Allerdings müssen alle Tarifergebnisse des Öffentlichen Dienstes vor Übernahme in der hannoverschen Landeskirche durch die arbeits- und dienstrechtliche Kommission beschlossen werden.
Im Bereich der Länder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2017 Tariferhöhungen in Höhe von 2,0 %, aber wenigstens 75 € für Vollzeitkräfte beschlossen. Von der Mindesterhöhung von 75 € profitieren in den Entgeltgruppen 1 – 8 alle Entgeltstufen. Zum 1. Januar 2018 kommt es zu einer weiteren Erhöhung um 2,35 %, die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 2 Jahre. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab 1. Januar 2017 und ab 1. Januar 2018 je 35 € mehr. Um sich der Entgelttabelle des TVöD stärker anzunähern, wird ab dem 01.01.2018 in zwei Schritten in den Entgeltgruppen 9 – 15 eine Entgeltstufe 6 eingeführt. Diese wird dann zukünftig nach einer Laufzeit von 5 Jahren in der Entgeltstufe 5 erreicht. Alle Erzieherinnen und Erzieher, sowie Kitaleitungen erhalten eine Zulage in Höhe von 80,- €. Dies könnte sich auf pädagogische Fachkräfte in der hannoverschen Landeskirche positiv auswirken, welche nicht in Kindertagesstätten arbeiten, sondern z. B. in Schulen eingesetzt werden. Die meisten Sozialarbeiter der Entgeltgruppe 9 erhalten zukünftig eine Zulage in Höhe von 100,- €, in der Entgeltgruppe 11 in Höhe von 50,- €. Ein Großteil der angestellten Lehrerinnen und Lehrer, sowie wissenschaftlichen Mitarbeitern, können mit Gehaltszuwächsen von 115,- € bis 185,- € rechnen.
Damit der im öffentlichen Dienst der Länder erzielte Tarifabschluss auch in der hannoverschen Landeskirche Anwendung finden kann, muss allerdings die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission einen entsprechenden Übernahmebeschluss fassen. Auch, wenn sich die Arbeitnehmerseite in der ADK weiterhin für eine Anwendung des Kommunaltarifes des TVöD für alle Beschäftigten einsetzt (was von der Arbeitgeberseite abgelehnt wird), ist zu hoffen, dass der Tarifabschluss zügig übernommen wird.
Siegfried Wulf