Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 10.12.2020
Am 10.12.2020 fasste die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) umfangreiche Beschlüsse. So wurde die einmalige „Corona-Prämie“ für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, welche Bestandteil des Tarifabschlusses im TVöD ist, für die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst unserer Landeskirche übernommen. Somit erhalten alle Beschäftigten im SuE-Bereich eine steuer- und sozialversicherungsfreie „Corona-Prämie“ in Höhe von 600,- € (Entgeltgruppen S 2 – S 8 b) bzw. 400,- € (Entgeltgruppen S 9 – S 18) noch mit dem Dezember-Entgelt ausgezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die „Corona-Prämie“ anteilig. Die weiteren Bestandteile des Tarifabschlusses im Bereich des TVöD werden erst verhandelt, wenn der endgültige Tariftext vorliegt. Die nächste Tariferhöhung im Bereich des TVöD steht allerdings auch erst zum 01.04.2021 an.
Im Bereich der Entgeltumwandlungen beschloss die ADK eine Beschränkung auf zwei kirchennahe Anbieter, die VERKA und den Versicherer im Raum der Kirchen (vrk). Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zahlt der Arbeitgeber für alle Neuverträge im Rahmen der Entgeltumwandlung, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden, pauschal einen Zuschuss von 15 %. Schon vorher abgeschlossene Altverträge müssen gemäß der Gesetzeslage spätestens ab dem 01.01.2022 verpflichtend bezuschusst werden. Hier ist man aber weiterhin in Verhandlungen, ob die Arbeitgeberseite auch vorher einer Bezuschussung zustimmt. Auch soll im Rahmen der Entgeltumwandlung ein Fahrradleasing ermöglicht werden.
Die Regelung zur Kurzarbeit, welche am 31.12.2020 ausgelaufen wäre, wurde aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert.
Siegfried Wulf