Die hannoversche Landessynode beschloss im November 2005, die Einsparvorschläge des Perspektivausschusses mit nur geringen Veränderungen zu übernehmen. Im Bereich einzelner namentlich erwähnter Einrichtungen sind die Planungen zur Umsetzung der Synodenbeschlüsse inzwischen schon weit fortgeschritten.
Auch in anderen Bereichen wird schon deutlich, in welche Richtung der Zug gehen wird. Es gibt inzwischen einen konkreten Vorschlag, welcher nur noch 18 Kirchenämter an Stelle von bisher 42 Kirchenkreisämtern in der Landeskirche vorsieht. Auf Außenstellen soll ganz verzichtet werden. Auch die wahrscheinlichen Standorte der Kirchenämter sind bekannt. In Loccum fand im Januar 2006 eine Tagung zu einem neuen System des Finanzausgleichs innerhalb der hannoverschen Landeskirche statt, welches überwiegend auf Zustimmung stieß. Aufgrund der dort vorgelegten Berechnungen wird schon jetzt deutlich, mit welchen Kürzungen die Kirchenkreise für den nächsten Planungszeitraum 2009 - 2012 rechnen müssen.
Der Gesamtausschuss machte von Anfang an deutlich, dass aufgrund der Synodenbeschlüsse landeskirchenweit mit einer erheblichen Anzahl von betriebsbedingten Kündigungen zu rechnen sei, wenn nicht entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden. Dazu wurden von uns konkrete Forderungen aufgestellt. Eingegangen ist man bisher darauf noch nicht. Stattdessen betonten sowohl unsere Landesbischöfin Frau Käßmann als auch der Präsident des Landeskirchenamtes Herr Dr. von Vietinghoff, dass man alles tun werde, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und auch überzeugt sei, dieses weitgehend zu schaffen. Andererseits gab man aber keine Garantie für den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen ab.
Was von solchen Äußerungen zu halten ist, macht die jüngste Veröffentlichung des Landeskirchenamtes "Hinweise für die Umsetzung von Personalmaßnahmen nach dem Aktenstück Nr. 98" deutlich. Es handelt sich um eine Handreichung zur betriebsbedingten Kündigung. Da hilft es auch wenig, wenn im Vorwort darauf hingewiesen wird, dass betriebsbedingte Kündigungen möglichst zu vermeiden und andere Lösungen anzustreben seien. Sollte die betriebsbedingte Kündigung in unserer Landeskirche den Ausnahmefall darstellen, dann bedürfte es einer solchen Handreichung nicht. Gemeinsam mit dem rechtlichen Rat unseres Landeskirchenamtes sollte man vor Ort in der Lage sein, eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Nur wenn man mit flächendeckenden betriebsbedingten Kündigungen rechnet, bedarf es einer entsprechenden Beratung der Arbeitgeber vor Ort.
Inhaltlich bieten die Ausführungen zu betriebsbedingten Kündigungen wenig Zündstoff. Sie sollen dazu dienen, Formfehler der Arbeitgeberseite zu vermeiden. Da auch vielen Mitarbeitervertretungen bisher die entsprechende Fachkompetenz zum Thema fehlt (woher sollte sie auch kommen?), ist es durchaus auch für MAV´en nützlich, die Handreichung zu kennen. Trotzdem sollten Mitarbeitervertretungen an einem anderen Punkt ansetzen. Ziel darf es nicht sein, betriebsbedingte Kündigungen auf ihren rechtmäßigen Ablauf hin zu überprüfen und ansonsten nur zu begleiten. Vielmehr müssen die Arbeitgeber durch die MAV´en immer wieder dazu angehalten werden, gemeinsam nach sozialverträglichen Lösungen zu suchen und diese auch über Gemeindegrenzen hinweg umzusetzen. Mit Fantasie ist in diesem Bereich vieles möglich.
Siegfried Wulf