Die VBG informiert: Arbeitnehmer stehen bei Betriebsausflügen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Betriebsausflüge machen Spaß und fördern das Betriebsklima. Bei Sport und Spiel lernen sich die Kollegen außerhalb der gewohnten Arbeitsumgebung kennen. Doch selbst bei Betriebsausflügen sind Unfälle nicht ausgeschlossen. Manchmal erhöht sich die Unfallgefahr sogar durch sportliche Betätigungen oder Spiele. Die VBG weist darauf hin, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Betriebsausflügen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Der Versicherungsschutz ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Der Betriebsausflug muss vom Unternehmer oder von ihm beauftragten Mitarbeitern geplant und begleitet werden.
- An dem Ausflug dürfen im wesentlichen nur Angehörige des Unternehmens teilnehmen.
- Der Zweck des Ausflugs, nämlich die Verbundenheit mit dem Betrieb zu fördern, muss klar erkennbar sein.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle Tätigkeiten, die zum Betriebsausflug dazugehören, wie Restaurantbesuche, Spiele und sportliche Betätigungen.