Wie die hannoversche Landeskirche in ihrer Rundverfügung G 8/2019 mitteilt, fördert sie zukünftig die klimaschonende Mobilität in ihrem Bereich. Schon in ihrer Rundverfügung G 7/2016 hatte sie für nachhaltige Mobilität geworben. Nun gibt sie für den Kauf von E-Bikes und Pedelecs für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen einen finanziellen Zuschuss. Die Landeskirche beteiligt sich an den Anschaffungskosten in einer Höhe von 40 %, maximal allerdings mit 1.000,- € je E-Bike und Pedelec. Zuschussanträge müssen bis zum 1. Dezember 2019 eingegangen sein.
Des Weiteren wird für die Förderung der Fahrradnutzung durch Zurverfügungstellung von trockenen und sicheren Abstellmöglichkeiten geworben und darüber informiert, dass die Bundesregierung für den Bau von Fahrradabstellanlagen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative über die Kommunalrichtlinie Zuschüsse in Höhe von 40 % der Projektkosten gewährt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fördersumme mindestens 10.000,- € beträgt, die Projektkosten also mindestens 25.000,- € betragen. Um auf diese Mindestsumme zu kommen, ist es möglich, dass sich gleichartige Antragsteller, z. B. mehrere Kirchengemeinden, Kirchenkreise und das Kirchenamt, zusammenschließen und derartige Anträge über das zuständige Kirchenamt stellen.
Da die meisten Mitarbeitervertretungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stark engagiert sind und sich auch entsprechend in die in den meisten Kirchenkreisen schon gebildeten Arbeitsschutzkreise einbringen, hält es der Gesamtausschuss für eine gute Idee, sich für die Anschaffung von Pedelecs und E-Bikes, sowie den Bau entsprechender Radabstellanlagen einzusetzen. Sicherlich wäre es förderlich, wenn mit den entsprechenden Anstellungsträgern zur Förderung der klimaschonenden Mobilität ausgehandelt werden könnte, dass die angeschafften Pedelecs und E-Bikes auch für die Fahrt von zu Hause zum Arbeitsplatz und zurück eingesetzt werden dürfen.
Siegfried Wulf