Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) beschloss in ihrer Sitzung am 9. Mai 2019, dass die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, welche in der Entgeltordnung des TV-L in der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 mit verlängerter Stufenlaufzeit und der Endstufe 4 eingruppiert waren (in unserem Kirchenkreis nur Heilpädagoginnen), rückwirkend mit Wirkung zum 01.01.2019 in die Entgeltstufe 6 (bisher Entgeltstufe 5) eingestuft werden, wenn sie zum Überleitungsstichtag in den TVöD/SuE schon eine Stufenlaufzeit von 9 Jahren in der Entgeltstufe 4 vollendet hatten. Dies bedeutet für vollzeitbeschäftigte Heilpädagoginnen in der Entgeltgruppe S 9 immerhin ein Entgeltplus von über 250,- € brutto.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Zulage für die Beschäftigten, welche auf den ostfriesischen Inseln arbeiten, erhöht werden soll. Wie hoch die Erhöhung, welche für die deutlich teureren Lebenshaltungskosten auf den ostfriesischen Inseln gezahlt wird, ausfallen soll, wird im ADK-Vorbereitungsausschuss verhandelt.
Auch erklärten die Arbeitgeber, dass sie die in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ausgehandelten Entgelterhöhungen zum 1. Januar 2019 im Vorgriff auf einen entsprechenden Beschluss der ADK über die Änderung der Dienstvertragsordnung rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 zur Auszahlung bringen wollen. Aufgrund der technischen Umsetzungsproblematik ist damit zu rechnen, dass eine entsprechende Zahlung mit der Entgeltabrechnung erst im August 2019 erfolgt. Mitarbeitende, die bis zum 30. April 2019 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind, bekommen die Entgelterhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 nur auf schriftlichen Antrag bis zum 30.11.2019 ausgezahlt.
Die Tarifparteien im Bereich der Länder einigten sich in der Tarifrunde 2019 auf Entgelterhöhungen in drei Schritten, zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021. Dabei wurde keine feste prozentuale Entgelterhöhung vereinbart, sondern es wurde jeweils zu den Stichtagen ein Gesamterhöhungsvolumen festgelegt, welches sich auf die verschiedenen Entgeltgruppen und die entsprechenden Entgeltstufen unterschiedlich stark auswirkt. So wird die Entgeltstufe 1 überproportional angehoben, und die unteren Entgeltgruppen profitieren aufgrund der vereinbarten Mindesterhöhung von 100,- € für Vollzeitbeschäftigte zum 01.01.2019 überproportional. Die durchschnittlichen vereinbarten Erhöhungen betragen zum 01.01.2019 3,2 %, zum 01.01.2020 3,2 % und zum 01.01.2021 1,4 %. Die Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten im Geltungsbereich des TV Prakt-L werden zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 jeweils um 50,- € erhöht.
Die in der Entgeltordnung des TV-L bisher vorhandene „kleine“ Entgeltgruppe 9 wird abgeschafft. Stattdessen werden eine Entgeltgruppe 9 a und Entgeltgruppe 9 b jeweils mit normalen Stufenlaufzeiten und 6 Stufen eingeführt. Die bisherige „kleine“ Entgeltgruppe 9 wird zur Entgeltgruppe 9 a und bringt langzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf lange Sicht mehr Einkommen. Die bisherige „große“ EG 9 heißt nun EG 9 b.
Besondere Verbesserungen wurden auch für den Sozial- und Erziehungsdienst, die Pflegekräfte und für Lehrkräfte erreicht. Im Gegenzug stimmten die Gewerkschaften als Teilkompensation dem Einfrieren der Jahressonderzahlung bis 2022 zu. Über alle weiteren Punkte der Tarifeinigung neben der Entgelterhöhung für die Beschäftigten der Länder wird die ADK verhandeln, sobald die Änderungstarifverträge für den Länderbereich offiziell bekanntgegeben werden.
Siegfried Wulf