Mit der 108. Änderung der DVO werden die Eingruppierungsnormen für die Pfarr-, Ephoral- und Bischofssekretärinnen zum 01.01.2025 auf eine neue Grundlage gestellt. Für eine tarifgerechte Eingruppierung braucht es in Zukunft eine ausführliche und nach Prozenten aufgeteilte Arbeitsplatzbeschreibung mit der Zusammenfassung in Arbeitsvorgängen. Diese Regelungen sind den meisten Mitarbeitenden sicher nicht geläufig, genauso wenig wie den direkten Vorgesetzten. Der GA möchte mit den hier hinterlegten Dokumenten etwas Licht in die neuen Regelungen bringen und wird in Zusammenarbeit mit der Zuständigen der Landeskirche für den Bereich der Sekretärinnen (Frau Schulz-Achelis) noch Mustertätigkeitskataloge mit Beispielen zur Verfügung stellen (erfolgt in Kürze).