Liebe Kolleginnen und Kollegen,
den Gesamtausschuss erreichen regelmäßig Anfragen aus Mitarbeitervertretungen zur Digitalisierung in den Kindertagesstätten. Fast flächendeckend kommen in den Kindertagesstätten unserer Landeskirche sogenannte Kita-Apps mit sehr unterschiedlichen Funktionsumfängen zum Einsatz.
Vor Einführung dieser Apps (auch der probeweisen Einführung) ist die Mitarbeitervertretung zu beteiligen. Dabei können je nach Umfang der App und den eingesetzten Modulen auch unterschiedliche Mitbestimmungstatbestände berührt sein.
Da alle diese Apps grundsätzlich geeignet wären, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen, unterliegen sie der Mitbestimmung durch § 40 lit. k MVG-EKD. Sollen mit Hilfe der App Dienstpläne erstellt und die Arbeitszeit erfasst werden, wird auch § 40 lit. d MVG-EKD berührt sein.
Auf jeden Fall halten wir vor Einführung einer App den Abschluss einer Dienstvereinbarung für notwendig. Deshalb haben wir eine Checkliste erstellt, die euch Anhaltspunkte zum Regelungsbedarf bei Kita-Apps geben soll.
Da die Apps so unterschiedlich sowohl im Umfang als auch der Einsatzmöglichkeiten sind, kann der Gesamtausschuss nur ein (Roh) Muster einer Dienstvereinbarung zur Verfügung stellen. Dieses ist unbedingt an die entsprechende App und deren Nutzungsumfang anzupassen (ggf. §§ weglassen oder erweitern). Die in der Checkliste aufgeführten Formulierungsvorschläge für eine Dienstvereinbarung sind dort eingefügt und ebenfalls zu prüfen und ggf. anzupassen.