Umsetzung des Tarifabschlusses nach TV-L vom 09.12.2023

Nachricht 30. Oktober 2024

Umsetzung des Tarifabschlusses nach TV-L vom 09.12.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar haben wir euch informiert, dass die ADK beschlossen hat, die im Tarifvertrag der Länder (TV-L) beschlossene Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Anwendungsbereich der DienstVO ebenfalls zu zahlen.

Die Übernahme der Erhöhung der Entgelte im TV-L ab dem 1.11.2024 konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht verhandelt werden, da für einen Beschluss in der ADK der genaue Wortlaut der entsprechenden Änderungstarifverträge vorliegen muss.

Die Redaktionsverhandlungen zwischen den Tarifparteien sind immer noch nicht abgeschlossen, so dass das Landeskirchenamt am 14. Oktober mitteilte, dass es keine Zahlung der linearen Erhöhung der Entgelte zum November geben wird. Gleichzeitig wurde die rückwirkende Zahlung ab dem 1. November 2024 in Aussicht gestellt.

Das Land Niedersachsen setzt nun die Erhöhung der Tabellenentgelte sowie die Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikant*innen im Vorgriff auf die abzuschließenden Änderungstarifverträge ab dem 01.11.2024 um.

Deshalb wurde in der ADK beschlossen, um die Fachkräfte halten zu können, dass in diesem besonderen Ausnahmefall im Gleichklang mit dem Land Niedersachsen ebenfalls ab dem 01.11.2024 die Erhöhung der Tabellenentgelte sowie die Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikant*innen im Vorgriff auf einen entsprechenden ADK-Beschluss umgesetzt werden sollen.

Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz der Tariferhöhung dennoch in vielen Fällen nicht deutlich höher, ggf. sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuerfrei gezahlt wurde.

Auf Basis der Tarifeinigung wurde die Comrano beauftragt möglichst mit dem Auszahlungsmonat Dezember 2024 folgende Änderungen umzusetzen:

  • Die Tabellenentgelte des TV-L einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü werden zum 1. November 2024 um 200 Euro erhöht. Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig.
  • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht.

Die übrigen Bestandteile des Tarifabschlusses werden erst umgesetzt, wenn der Wortlaut der Änderungstarifverträge vorliegt und die Übernahme der Tarifverträge durch die ADK beschlossen wurde.

Die Entgelterhöhungen aufgrund des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TV-L) ab dem 01.11.2024 werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung und dem Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.

Im Auftrag des Gesamtausschusses

Ilka Müller

Vorsitzende des Gesamtausschusses der

Mitarbeitervertretungen