Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie versprochen, auf diesem Weg die Informationen und Unterlagen aus dem GA-Forum vom 3. Dezember 2024.
Die Information zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt nach Abschluss der Abstimmung mit dem Landeskirchenamt.
Zur Wahl der Vertrauensperson der Jugendlichen und Auszubildenden (JAV):
Die in vielen Kitas beschäftigten Mitarbeitenden, für die nach § 30 NKiTaG eine Finanzhilfe gewährt wird, sind als Auszubildende i.S.d. MVG-EKD zu sehen. Nach § 49 Absatz 1 Satz 2 MVG-EKD sind wählbar für die JAV alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach § 2, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Das aktive Wahlrecht haben sie sowohl für die MAV-Wahl als auch für die Wahl der JAV.
Solltet ihr weitere Fragen zu den besprochenen Themen haben, helfen wir gern weiter.
Im Auftrag des Gesamtausschusses
Ilka Müller
Vorsitzende des Gesamtausschusses