Die hannoversche Landeskirche hat Pastorin Hella Mahler zu ihrer Gleichstellungsbeauftragten ernannt. Sie tritt ihren Dienst am 2. Januar 2012 an und soll die Gemeinschaft von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Landeskirche fördern.
Schon im Juni 2010 wurde ein Entwurf für ein Gleichberechtigungsgesetz in die hannoversche Landessynode eingebracht. Im Vorfeld hatte auch der Gesamtausschuss eine dezidierte Stellungnahme erarbeitet, in welcher er sich einhellig für die Ablösung der bisherigen Richtlinien durch ein Gleichberechtigungsgesetz ausgesprochen hat. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Richtlinien in unserer Landeskirche in der Fläche nie ernsthaft wahrgenommen und umgesetzt wurden. Soll eine wirkliche Gleichstellung nicht eine Worthülse bleiben, wird man um ein Gleichberechtigungsgesetz nicht herumkommen. Im Rahmen dieses Gesetzentwurfes war auch eine Stabsstelle "Gleichstellung", welche beim Landeskirchenamt angesiedelt sein sollte, vorgesehen. Die Einrichtung dieser Stelle bewilligte die hannoversche Landessynode, ihrer Besetzung wird mit der Ernennung von Pastorin Mahler nun nachgekommen. Zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfes sah sich die Synode bisher nicht in der Lage, man erkannte noch erhöhten Diskussionsbedarf. Es soll sogar Stimmen geben, welche die bestehenden Richtlinien für ausreichend halten. Im Jahr 2012 soll der Gesetzentwurf erneut auf der Tagesordnung stehen. Es ist zu hoffen, dass sich die Befürworter eines ernsthaften Gleichberechtigungsbemühens mehrheitlich durchsetzen werden. Sonst wird die Besetzung der Stabsstelle "Gleichstellung" nur alter Wein in neuen Schläuchen bleiben.
Siegfried Wulf