Wie die agmav auf ihrer Homepage berichtet, gibt es ein neues Urteil zum kirchlichen Streikrecht. Im Gegensatz zum Arbeitsgericht Bielefeld, welches im März 2010 das kirchliche Selbstbestimmungsrecht über das gesetzlich garantierte Streikrecht gestellt hatte, kam das Arbeitsgericht Hamburg am 1. September 2010 zur gegenteiligen Auffassung.