Wie der Gesamtausschuss schon am 29.06.2015 berichtete, plant die hannoversche Landeskirche die Einführung einer Eigenbeteiligung der Beschäftigten an den Umlagen zur Zusatzversorgung. Der Weg dorthin ist aber wieder offener, als es im Juni noch den Anschein hatte. Im Gesetzesentwurf des Landeskirchenamtes, welcher in den Kirchensenat eingebracht wurde, war noch eine Umsetzung im Rahmen des Ersten Weges geplant. Eine solche einseitige Rechtsetzung wurde von den beiden in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vertretenen Arbeitnehmerorganisationen Verband kirchlicher Mitarbeiter und Kirchengewerkschaft Niedersachsen, sowie vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der hannoverschen Landeskirche deutlich abgelehnt. Im Kirchensenat wurde der Gesetzentwurf nun am 14.07.2015 an das Landeskirchenamt mit dem Auftrag zurücküberwiesen, zu versuchen, doch noch eine Regelung zur Eigenbeteiligung im Dritten Weg zu erreichen. Über die weitere Entwicklung werden wir kurzfristig berichten.
Siegfried Wulf