Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet, ist im ADK-Vorbereitungsausschuss am 16.04.2015 über die Übernahme des Tarifergebnisses im Öffentlichen Dienst der Länder beraten worden. Dabei haben die Vertreter der Dienstgeber erklärt, dass die Kirchen die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 28. März 2015 in Bezug auf die Entgelterhöhungen im Geltungsbereich der DienstVO im Vorgriff auf einen noch ausstehenden Beschluss der ADK umsetzen werden. Dies wurde von der Seite der Arbeitnehmervertreter ausdrücklich begrüßt. Da ein rechtsgültiger Beschluss durch die ADK trotzdem noch gefasst werden muss, erfolgt die rückwirkende Zahlung zum 1. März 2015 unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Im Öffentlichen Dienst ist die Tarifeinigung auch noch nicht rechtsgültig, da die Tarifparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2015 haben. So werden die Gewerkschaftsmitglieder befragt, ob sie das Verhandlungsergebnis akzeptieren. Es ist allerdings von einer Annahme auszugehen..
Siegfried Wulf