Die Konföderationssynode der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen hat auf ihrer Tagung am 10. März 2007 in Hannover einige grundlegende Änderungen des Mitarbeitergesetzes beschlossen.
Vorangegangen waren mehrmonatige schwierige Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Möglichkeiten der zukünftigen Arbeitsweise der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK). Der nach zähem Ringen gefundene Kompromiss wurde nun in der Konföderationssynode mit einer Änderung beschlossen. Mit der Novellierung konnten grundsätzliche demokratische Standarts, welche für die Arbeitnehmerseite unerlässliche Voraussetzung für weitere Verhandlungen auf Augenhöhe in der ADK waren, festgezurrt werden.
Die wesentlichen Veränderungen:
- Es gibt in Zukunft keine "Zwangsschlichtung" in der alten Form mehr. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter bestimmen je einen Schlichtungsausschussvorsitzenden. Per Losentscheid wird bei der jeweiligen Schlichtung entschieden, welcher Schlichter stimmberechtigt die Sitzung leitet bzw. welcher Schlichter nur beratend teilnimmt. Verbindliche Schlichtungsergebnisse müssen in Zukunft mit einer Drei-Viertel-Mehrheit gefasst werden.
- Es wurde auf der Arbeitnehmerseite die Bankabstimmung in der ADK eingeführt. Alle Arbeitnehmervertreter einigen sich vorher über abstimmungsrelevante Beschlussvorlagen. Dabei ist eine interne Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Arbeitnehmerseite gibt dann ihre neun Stimmen einheitlich über einen Sprecher ab.
- Die Entsendefreiheit der Arbeitnehmerseite erreicht eine neue Qualität. Bisher mussten alle ADK-Mitglieder im kirchlichen Dienst stehen bzw. gestanden haben. Zukünftig reicht es bei 3 der 9 Arbeitnehmervertreter aus, wenn sie Mitglied in einer der ACK-Kirchen sind. Es können also auch Fachpersonen, welche vorher nicht im kirchlichen Dienst gestanden haben, entsandt werden.
Siegfried Wulf
Bericht von der Konföderationssynode durch Werner Masow (GA-Vorsitzender)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf der heutigen Konföderationssynode wurde das Änderungsgesetz zum Mitarbeitergesetz mit kleinen redaktionellen Veränderungen durch den Rechtsausschuss mit 16 Stimmen von 25 Stimmen beschlossen. Von den 16 Simmen kamen 15 aus Hannover (alle hannoverschen Synodalen haben das Gesetz unterstützt) und eine Stimme aus der oldenburgischen Kirche. Vier Oldenburger enthielten sich der Stimme.
Braunschweig stimmte geschlossen mit seinen fünf Stimmen gegen die Gesetzesänderung. Der Braunschweigische Synodale und stellvertretende Synodalpräsident Herr Eckels bezeichnete das neue Gesetz als Einstieg in den Tarifvertrag und als Entmachtung des kirchlichen Mitarbeiterverbandes durch die "Bankabstimmung".
Die Landesbischöfin Dr. Käßmann und der Präsident des Landeskirchenamtes Dr. von Vietinghoff verteidigten das Gesetz als schwer erzielten Kompromiss und als Rettung des Dritten Weges. Sie begrüßten ausdrücklich, dass jetzt die Gewerkschaft verdi in die Verhandlungen einbezogen werde, auch wenn es dadurch nicht unbedingt leichter würde.
Gefundene Vereinbarungen bekämen aber eine gesteigerte Akzeptanz bei den Beschäftigten. Den Dritten Weg jetzt scheitern zu lassen, wäre nach von Vietinghoff "eine Katastrophe".
Der Antrag des Synodalen Kindler, für verbindliche Schlichtungsergebnisse statt des dreiviertel Quorums eine acht Neuntel-Regelung vorzusehen, erreichte nur sieben Stimmen und verfehlte so die notwendige Mehrheit von 13 Stimmen.