Material zu betriebsbedingten Kündigungen

Nachricht 09. Juli 2007

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema betriebsbedingte Kündigungen wird in Zukunft viele MAV'en beschäftigen. Im Kindertagesstättenbereich stehen durch zurückgehende Kinderzahlen oder auch die Einführung der verlässlichen Grundschule mit unterschiedlichen Betreuungsmodellen für Schulkinder zahlreiche Veränderungen an. In den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden drohen betriebsbedingte Kündigungen von Stellen oder Stellenanteilen der kircheneigenfinanzierten MitarbeiterInnen durch die Einsparvorgaben der Synode. Worauf müssen wir als Mitarbeitervertreter achten, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen beabsichtigt:

  • Der MAV müssen die Notwendigkeiten und Gründe der betriebsbedingten Kündigungen nachgewiesen werden.
  • Die Sozialauswahl muss nachvollziehbar begründet und vorgelegt werden.
  • Die ordnungsgemäße Anwendung der Sicherungsordnung (DVO Anlage 9) muss nachgewiesen werden.
  • Die gesetzlichen und tariflichen Kündigungsvorschriften (z. B. Fristen) müssen eingehalten werden.
  • Kommt der Arbeitgeber seiner umfassenden Informationspflicht nicht nach, wird das Kündigungsverfahren nicht ordnungsgemäß in Gang gesetzt.
  • Ist die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt worden, bzw. besteht eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, kann die MAV die Kündigung im Rahmen von § 45 Abs. 3 MVG ablehnen.

Der Druck lastet nicht erst in der konkreten Kündigungssituation auf Mitarbeitenden, sondern wird schon in der Planungsphase für die Stellenbesetzung 2009-2012 aufgebaut. Die Ängste können wir den Mitarbeitenden nicht nehmen. Wir können sozialverträgliche Lösungen diskutieren, wie z.B. die verstärkte Umsetzung von Altersteilzeitregelungen oder die Bildung eines Stellenpools. Eine Dienstvereinbarung zur internen Stellenbesetzung kann die Transparenz über frei werdende Stellen erhöhen und so die Möglichkeit bieten, die Anzahl betriebsbedingter Kündigungen gering zu halten.

Aus der Erfahrung wird deutlich, dass der Kommunikation innerhalb von Veränderungsprozessen ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt werden muss. Klare, sachlich fundierte und dem Gesprächspartner zugewandte Kommunikation wird in dieser Umbruchsituation dazu führen, das Konfliktpotenzial klein zu halten.

Einige Tätigkeitsbereiche für MAV'en sind hier:

  • Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, besonders der Sicherungsordnung, Gespräch mit den Anstellungsträgern.
  • Begleitung/Information der MitarbeiterInnen, wenn die Planungen konkret sind.
  • Verhinderung von Druck auf die MitarbeiterInnen, soweit es uns möglich ist. Organisation einer Teilversammlung für betroffene Bereiche, um zu informieren und die besonderen Belange der MitarbeiterInnen zu erörtern.

Betriebsbedingte Kündigungen müssen sehr sorgfältig von uns begleitet werden. Jede Situation muss speziell betrachtet werden. Deshalb haben wir darauf verzichtet, eine Checkliste zu erstellen. Wir haben für Euch Material zusammengestellt, welches wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Thema betriebsbedingte Kündigungen liefert.

Darüber hinaus beraten wir Mitglieder des Gesamtausschusses Euch gern, wenn Ihr unsere Unterstützung benötigt.

Gerda Schultze - van Dijk/ Marina Schütt

 

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