Gesamtausschuss informiert über das neue Stellenplanungs- und Finanzausgleichsrecht

Nachricht 23. April 2007

Aufgrund der Einsparbeschlüsse der hannoverschen Landessynode gemäß dem Aktenstück 98a stehen in unserer Landeskirche große Umwälzungen bevor, welche mit teilweise radikalen Kostensenkungen verbunden sind. Die bevorstehenden Veränderungen machen es nach Ansicht der hannoverschen Landeskirche zusätzlich unumgänglich, in diesem Rahmen einen Finanzausgleich durchzuführen, der viele Kirchenkreise vor weitere gewaltige Herausforderungen stellen wird. Das bisherige Stellenplanungsgesetz und die Stellenplanungsverordnung werden abgelöst durch das neue Finanzausgleichsgesetz und die Finanzausgleichsverordnung. In diesem Rahmen ist es besonders wichtig, dass die Mitarbeitervertretungen eine sozialverträgliche Umsetzung der Einsparungen einfordern.

Wollen Mitarbeitervertretungen diesen Prozess kritisch und kompetent begleiten und dabei die Interessen der kirchlichen Beschäftigten wahren, ist eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik dringend erforderlich. Da die MAV´en nicht im Informationsverteiler der hierfür wichtigen Mitteilung K1/ 2007 enthalten waren, gibt der Gesamtausschuss die ihm wichtig erscheinenden Informationen an die Mitarbeitervertretungen weiter und informiert über wesentliche Aspekte des neuen Rechts.

Aber auch die Landeskirche hat wohl erkannt, dass zur Auseinandersetzung mit und Umsetzung des neuen Rechtes Information wichtig ist. Es gibt unter http://www.evlka.de/finanzplanung eine neue Internetseite der Landeskirche, welche umfassende Informationen zum Thema liefert.

Siegfried Wulf