Mit Wirkung vom 1. August 2007 ist das in den Medien viel beachtete "Niedersächsische Gesetz zum Schutze vor den Gefahren des Passivrauchens" in Kraft getreten. Die Geltung des Gesetzes erstreckt sich nicht nur auf öffentliche Einrichtungen, Behörden und wie lautstark diskutiert auf Gaststätten und Diskotheken, sondern auch auf Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. In den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ist die Umsetzung besonders rigoros. Es gelten keine Ausnahmeregelungen. Somit findet es auch auf bestimmte kirchliche Einrichtungen, z. B. Kindertagesstätten Anwendung. Näheres ist dem Gesetz, welches unten zum download zur Verfügung steht, zu entnehmen.
Das niedersächsische Sozialministerium bietet bei Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz eine eigene Telefonhotline an. Diese ist montags bis freitags, von 9 bis 12 Uhr, unter der Rufnummer (0511) 120 - 3009 zu erreichen.