Auf der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 17.12.2015 standen hochkarätige Themen auf der Tagesordnung. Nachdem die hannoversche Landessynode im November 2015 durch Änderung des Mitarbeitergesetzes die Frage der Einführung und Höhe einer Eigenbeteiligung zu den Umlagen an der Zusatzversorgungskasse in den Zuständigkeitsbereich der ADK gelegt hatte und der Umlagesatz zur ZVK zum 01.01.2016 von 4 % auf 4,8 % erhöht wurde, sollte über die Einführung einer Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der Umlage zur Zusatzversorgung verhandelt werden. Auch stand die endgültige Beschlussfassung zur Übernahme der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen für die Jahre 2015 und 2016 auf der Tagesordnung. Zusätzlich hatte die Arbeitnehmerseite die Forderung nach einem baldigen Wechsel vom Tarifvertrag der Länder (TV-L), welcher über die Bezugnahme der Dienstvertragsordnung in der hannoverschen Landeskirche Anwendung findet, auf den Kommunaltarif (TVöD) eingebracht, da dieser insbesondere nach den von vielen Streiks begleiteten langwierigen Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst überwiegend eine deutlich bessere Entgelttabelle anwendet.
Was in der scheinbar recht turbulenten ADK-Sitzung wirklich diskutiert wurde, dürfte sich nur den wirklich Beteiligten erschließen, denn widersprüchlicher können die Pressemitteilungen der hannoverschen Landeskirche und der Arbeitnehmervertreter in der ADK nicht sein. Während die Arbeitgeberseite erklärt, dass sich die Mitarbeiterseite einer Verhandlung zur Übernahme der anstehenden Entgelterhöhung zum 01.03.2016 so lange verschließen wolle, bis die Arbeitgeber eine bessere Entlohnung für den kirchlichen Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart hätten (gemeint ist wohl Übernahme des TVöD), ist der Darstellung der Arbeitnehmerseite zu entnehmen, dass diese uneingeschränkt die Entgelterhöhung zum 01.03.2016 befürworten. Allerdings hätten die Arbeitgeber die Übernahme der Entgelterhöhung zum 01.03.2016 von der Einführung eines Eigenanteils der Beschäftigten zur kirchlichen Zusatzversorgung im Bereich der hannoverschen Landeskirche abhängig gemacht.
Grundsätzlich richtig wäre es, alle drei in der ADK-Sitzung anstehenden wichtigen Tagesordnungspunkte unabhängig voneinander zu verhandeln. Selbstverständlich kann dabei die Übernahme der Entgelterhöhungen des öffentlichen Dienstes zum 01.03.2016 nicht diskutabel sein, stellen sich doch die Finanzverhältnisse unserer Landeskirche deutlich besser dar als die des öffentlichen Dienstes. Die Frage der Einführung einer Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der Umlage zur Zusatzversorgung ist auch im Zusammenhang mit der Finanzkraft unserer Landeskirche zu sehen. Entsprechend seriös und sachkundig sollte diese Fragestellung in der ADK verhandelt werden. Die Frage des Wechsels vom Tarif des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) auf den TVöD stellt sich dagegen deutlich komplizierter dar. Richtig ist das von der Mitarbeiterseite vorgebrachte Argument, dass die Gewinnung von Fachkräften im Sozial- und Erziehungsdienst aufgrund der deutlich besseren Entgelttabelle des TVöD insbesondere für unsere kirchlichen Kindertagesstätten immer schwieriger wird. Trotzdem ist auch nicht zu verhehlen, dass es Kommunen gibt, die trotz besserer eigener kommunaler Tarife Betriebsführungsverträge mit Trägern von Kindertagesstätten kündigen, um entsprechend neue Verträge mit Anbietern mit niedrigerem Tarifniveau abzuschließen. Hier könnten uns noch langwierige Auseinandersetzungen im Jahr 2016 bevorstehen.
Siegfried Wulf