In ihrer Sitzung am 25.02.2016 haben sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter nicht auf eine Übernahme des Tarifergebnisses der Länder vom 28.03.2015 einschließlich der Entgelterhöhung zum 1. März 2016 um 2,3 % (mindestens um 75,- €) einigen können. Ein entsprechender Übernahmebeschluss wurde nur für die Beschäftigten der Landeskirchen Braunschweig und Oldenburg gefasst. Für Hannover kam es nicht zu einer Einigung, da die Arbeitgeberseite die Übernahme des Tarifergebnisses abhängig gemacht hatte von einer gleichzeitigen Einigung über eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der Umlage zur Zusatzversorgungskasse. In dieser Angelegenheit wird also weiter verhandelt werden.
Für die Diakoninnen und Diakone wurden Veränderungen bei der Grundeingruppierung im Rahmen des vorher erzielten Ergebnisses der Schlichtungskommission umgesetzt. Eine zusätzliche Beschlussfassung in der ADK war notwendig, um entsprechende Regelungen zur Besitzstandswahrung für betroffene „Alt“-Diakoninnen und -Diakone zu fassen, und dort eventuelle negative Auswirkungen zu verhindern. Zukünftig erhalten Diakoninnen und Diakone, die die landeskirchlich festgelegten Anstellungsvoraussetzungen erfüllen, mit entsprechender Tätigkeit die Entgeltgruppe 9, die Entgeltgruppenzulage entfällt. Dafür werden alle Diakoninnen und Diakone, die über eine Doppelqualifizierung verfügen, in die Entgeltgruppe 10 eingruppiert. In diese Entgeltgruppe kommen auch Diakoninnen und Diakone, die gemeindeübergreifende Tätigkeiten ausüben. Da inzwischen an den evangelischen Fachhochschulen überwiegend Doppelqualifikationen erworben werden und immer häufiger Diakoninnen und Diakone gemeindeübergreifend tätig sind, stellt dies eine eindeutige Verbesserung der Grundeingruppierung dar.
Siegfried Wulf