Die Gewerkschaft ver.di hat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum kirchlichen Arbeitsrecht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der ver.di-Vorsitzende, Frank Bsirske, äußerte sich dazu: "Weil das Bundesarbeitsgericht beim Arbeitskampfrecht als eine Art Ersatzgesetzgeber fungiert, halten wir es für zwingend notwendig, die vom BAG vorgenommene Einschränkung des Streikrechts für mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen."
Das BAG-Urteil vom November 2012 zum Streikrecht im kirchlichen Bereich stellt laut ver.di das kirchliche Selbstordnungsrecht über das Grundrecht auf Streik. Für ver.di wird in der Konsequenz der BAG-Entscheidung in kirchlichen Einrichtungen das Streikrecht generell und in Gänze zur Disposition gestellt. Aus Sicht von ver.di ist die Entscheidung des BAG auch völkerrechtlich bedenklich, weil die Vorgaben der Europäischen Sozialcharta und vor allem von Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention nicht ausreichend in die Abwägung einbezogen worden sind. Den Schutzbereich der kirchlichen Dienstgemeinschaft sieht ver.di durch Streiks nicht beeinträchtigt. Immerhin geht es im Rahmen von Tarifverhandlungen vor allem um die Regelung von Arbeits- und Entgeltbedingungen.
Ver.di kündigte an, dass sie weiterhin ungeachtet der Verfassungsbeschwerde auf den Abschluss von Tarifverträgen in kirchlichen Einrichtungen hinwirken wird. Dr. Christoph Künkel, Sprecher der Diakonie in Niedersachsen, äußert sich mit Befremden über die Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft. Für ihn ist diese nicht nachvollziehbar, da man augenblicklich enge Gespräche über eine neue Sozialpartnerschaft geführt hat. Es sollte zum Abschluss einer Prozessvereinbarung mit dem langfristigen Ziel kirchengemäßer Tarifverträge kommen. Dies sieht Dr. Künkel nun gefährdet. Trotzdem will auch er am Verhandlungstisch verbleiben.
Siegfried Wulf