Das Bundesarbeitsgericht hat unter dem Aktenzeichen 7 ABN 91/13 mit Beschluss vom 19.03.2014 entschieden, dass einem Betriebsrat auch dann die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ zur Verfügung gestellt werden muss, wenn er über einen Internetzugang verfügt. Laut BAG verfügt nur die Zeitschrift über einen strukturierten Zugang zu arbeitsrechtlichen Informationen, während das Internet die Gefahr von Zufallsfunden berge. Insbesondere Nichtjuristen sind im Regelfall nicht in der Lage, aus den im Internet ermittelten Ergebnissen die Spreu vom Weizen zu trennen. Daher ist ein Betriebsrat auf eine Zeitschrift angewiesen, die seinen Verständnismöglichkeiten gerecht wird, um Rechtsfragen entsprechend aufbereiten und behandeln zu können. Die Rechtsprechung ist auf die Mitarbeitervertretungen übertragbar.
Siegfried Wulf