Auf der XIII. Tagung der 24. Landessynode vom 26.-29. November 2013 wurde auch über die zukünftige Finanzierung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) für den Bereich der hannoverschen Landeskirche (verfasste Kirche und Diakonie) beraten. In der Synodenberichterstattung veröffentlichte die hannoversche Landeskirche als Ergebnis der Beratungen des Finanzausschusses, dass man sich auf dem Verhandlungsweg um eine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden bemühen werde und als Ziel eine Mitarbeiterbeteiligung von einem Prozentpunkt anstrebe. Auch wird angekündigt, dass der Ausstieg aus der Zusatzversorgung erfolgen solle, wenn eine Eigenbeteiligung nicht bis Ende 2015 erreicht werden kann. Diese Veröffentlichung hat zu einer erheblichen Unruhe unter den Beschäftigten und Mitarbeitervertretungen geführt, so dass den Gesamtausschuss zahlreiche Nachfragen erreichten.
Zum besseren Verständnis nachfolgende Hinweise:
Per Dienstvertrag wird allen kirchlichen Beschäftigten eine zusätzliche Altersversorgung nach dem in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers geltenden Recht gewährt. § 21 Dienstvertragsordnung sagt hierzu aus: „Die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Mitarbeiterinnen richtet sich nach dem Recht der beteiligten Kirchen.“ Jede der in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen beteiligten Landeskirchen kann also ihr Zusatzversorgungsrecht selber regeln. § 12 des Mitarbeitergesetzes regelt wiederum: „Privatrechtlich Beschäftigte erhalten eine Zusatzversorgung. Sie richtet sich nach dem Recht der beteiligten Kirchen und ist nicht Gegenstand der Dienstvertragsordnung.“ Somit steht allen kirchlichen Beschäftigten eine zusätzliche Betriebsrente vertraglich zu. Die Regelung über die Ausgestaltung dieser Betriebsrente obliegt aber bisher nicht der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission. Die Zusatzversorgungsrente sollte in früheren Zeiten den Angestellten und Arbeitern im kirchlichen und öffentlichen Bereich eine Versorgung sichern, welche zusammen mit der normalen Altersrente der Gesamtversorgung der Beamten entsprach.
Dieses Gesamtversorgungssystem wurde im Jahr 2001 umgestellt und in ein kapitalgedecktes Zusatzversorgungssystem für jeden einzelnen Beschäftigten umgewandelt. Augenblicklich zahlt die Arbeitgeberseite einen monatlichen Umlagesatz von 4 % des Mitarbeiterentgeltes in die Zusatzversorgungskasse ein. Hinzu kommt noch ein Saniergeld bis zur Schließung der Deckungslücke der Zusatzversorgungskasse für die Beitragszeiten bis zum Umstellungszeitpunkt 2001. Damit werden die Rentenzahlungen auch für Beitragszeiten vor dem Umstellungsstichtag sichergestellt. Mit einer Schließung der Deckungslücke ist in ca. 10 Jahren zu rechnen, so dass dann für den Arbeitgeber nur noch der Umlagebeitrag anfallen wird. Die Beiträge der Arbeitgeber für die Zusatzversorgung ihrer Beschäftigten müssen von der Zusatzversorgungskasse angelegt werden, damit zum Auszahlungsstichtag (Renteneintritt) genügend Geld für die dann monatlich zu zahlende Betriebsrente vorhanden ist. Um die zugesagten Betriebsrentenansprüche der Beschäftigten dauerhaft sicherstellen zu können, muss die Zusatzversorgungskasse eine durchschnittliche Rendite von gut 4,5 % jährlich erwirtschaften. Jeder Beschäftigte, der augenblicklich Geld bei seiner Bank oder Sparkasse anlegen will, weiß, wie niedrig das Zinsniveau ist. Schon seit mehreren Jahren kann auch die Zusatzversorgungskasse die erforderliche Rendite zur Sicherstellung der Betriebsrentenansprüche nicht mehr erwirtschaften. Eine gravierende Veränderung des Zinsniveaus ist auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Nahezu alle anderen Versorgungskassen in Deutschland haben daher ihren Umlagesatz inzwischen angehoben. Auch im Bereich der Zusatzversorgungskasse Hannover in Detmold führt über kurz oder lang nichts um eine Erhöhung des Umlagesatzes herum. Dies hat die Diskussion über die Zukunft der Zusatzversorgung auf der letzten Synodentagung ausgelöst. Insbesondere die diakonischen Arbeitgeber argumentieren, dass sie sich eine weitere Erhöhung des Umlagesatzes finanziell nicht leisten können. Bei etlichen diakonischen Einrichtungen bestehe durch eine Umlageerhöhung ansonsten die Gefahr der Insolvenz.
Erfreulich ist, dass die Synode beschlossen hat, grundsätzlich an der Zusatzversorgung für die Beschäftigten der verfassten Kirche und Diakonie festhalten zu wollen. Als Gesamtausschuss sind wir der Überzeugung, dass die Zusatzversorgung ein Entgeltbestandteil ist und nicht einfach gestrichen werden kann. Dies würde einer radikalen Entgeltkürzung gleichkommen. In unserer Landeskirche arbeiten zu 75 % Frauen, ebenfalls 3/4 der Kolleginnen und Kollegen arbeiten in Teilzeitbeschäftigung. Dies führt im Resultat zu sehr geringen Renten. Die Zusatzversorgungsrente ist daher ein wichtiges Standbein, um die Gefahr zukünftiger Altersarmut zu reduzieren, und daher unverzichtbar.
Nicht nachvollziehbar ist die sehr forsche Forderung der Beteiligung der Beschäftigten an der Umlage mit einem Prozent bei gleichzeitiger Androhung, ansonsten aus der Zusatzversorgung auszusteigen. Ein Ausstieg bei schon Versicherten, denen eine Zusatzversorgung vertraglich zugesichert wurde, ist schwer vorstellbar. Einfacher dürfte nur ein Verzicht auf eine Zusatzversorgung bei neu Einzustellenden umzusetzen sein. Die meisten anderen kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben ihren Umlagesatz inzwischen auf 4,8 % erhöht, um ihre Versorgungszusagen langfristig einhalten zu können. Fast alle übrigens ohne Eigenbeteiligung der Beschäftigten. Bleibt das Zinsniveau allerdings dauerhaft auf dem augenblicklich niedrigen Stand, so muss in einigen Jahren auch mit einer weiteren Anhebung des Umlagesatzes gerechnet werden. In welcher Form mit einer notwendigen Erhöhung der Umlage zur Zusatzversorgungskasse zukünftig umgegangen wird, sollte daher nach Empfehlung des Gesamtausschusses mit allen Beteiligten in Ruhe diskutiert werden, um den dauerhaften Bestand des Zusatzversorgungssystems in unserer Landeskirche zu sichern.
Siegfried Wulf