Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission hat auf ihrer Sitzung am 8. Mai 2012 die Übernahme der Entgeltordnung der Länder für den kirchlichen Bereich rückwirkend zum 01.01.2012 beschlossen. Zeitgleich wurde auch für die kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale eine Entgeltordnung verabschiedet. Dies bedeutet für die niedrigeren Entgeltgruppen, bei denen im früheren BAT ein Bewährungsaufstieg innerhalb der ersten 6 Jahre vorgesehen war, die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. So werden Erzieherinnen zukünftig in die Entgeltgruppe 8 statt wie bisher in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert werden. Auch Beschäftigte, welche schon vor dem 01. Januar 2012 im Bereich der DVO angestellt wurden, können ihre Eingruppierung überprüfen lassen und werden beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen höher eingruppiert. Da der Beschluss der ADK aber noch nicht rechtskräftig geworden ist, sollte mit der Antragstellung noch gewartet werden. Auch wäre eine vorherige Beratung sicherlich hilfreich.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite der ADK haben nachfolgende gemeinsame Presseerklärung zu den Ergebnissen der letzten ADK-Sitzung veröffentlicht. Der Gesamtausschuss wird in Kürze an dieser Stelle ausführlich über die inhaltlichen Auswirkungen der Übernahme der Entgeltordnung berichten.
Siegfried Wulf
ADK beschließt Entgeltordnung für kirchliche Mitarbeitende
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat am 8. Mai 2012 beschlossen, die Entgeltordnung der Länder für den kirchlichen Bereich zu übernehmen. Mit der Entgeltordnung wird die Eingruppierung der Arbeitnehmer und damit die Höhe der jeweiligen Vergütung festgelegt.
Die Vertreter der Mitarbeiterverbände und der Arbeitgeber verständigten sich auf ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2012, um eine Gleichstellung der kirchlichen Mitarbeitenden mit denen des Landes Niedersachsen zu erreichen. Die Tarifvertragsparteien der Länder hatten sich bereits mit Beginn des Jahres 2012 auf die Entgeltordnung geeinigt. Die Neuordnung löst das bisherige Eingruppierungsrecht ab, das noch auf den alten Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Bezug nahm.
Parallel dazu wurde auch die besondere kirchliche Entgeltordnung angepasst, die kirchenspezifische Berufsgruppen erfasst.
„Mit der beschlossenen Entgeltordnung wird es keine Verschlechterungen für die kirchlichen Mitarbeitenden geben. In zahlreichen Fällen ist sogar mit Höhergruppierungen zu rechnen. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte, die nach dem 1. Januar 2009 eingestellt wurden“ erklärten Ralf Vullriede, der Sprecher der Mitarbeiterverbände und Jens Lehmann, Sprecher der Arbeitgeber.
Turnusgemäß wechselte auch der Vorsitz in der ADK. Neuer Vorsitzender ist Superintendent Michael Hagen aus dem Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf. Zu seinem Stellvertreter wurde der bisherige Vorsitzende Dietrich Kniep gewählt.
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.
Hannover, 10.05.2012
Pressestelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen