Die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat auf ihrer Synodentagung am 10. März 2012 die ursprünglich auf fünf Jahre angelegte Erprobung der Bankabstimmung, der offenen Schlichtung und weiterer Bestimmungen im Mitarbeitergesetz um ein Jahr verlängert. Eigentlich sollten die im Mitarbeitergesetz nach langem Ringen auf Druck der Arbeitnehmerseite eingefügten Veränderungen dauerhaft entfristet werden, da sie sich in der Vergangenheit bewährt hatten.
In den letzten Monaten war es dann trotz vorheriger scheinbar positiver Beurteilung durch alle Beteiligten zu heftigen Auseinandersetzungen auf der Seite der Arbeitnehmerorganisationen gekommen, weil der Verband kirchlicher Mitarbeiter überraschend die Aufhebung der Bankabstimmung angeregt hatte.
Um in einem Jahr eine dauerhafte Entfristung zu erreichen, sind nun die beiden Arbeitnehmerverbände VkM und mvv-k gefordert, gemeinsam einen Weg der konstruktiven Auseinandersetzung zu finden und bezüglich der Regelungen im Mitarbeitergesetz eine eindeutige Position zu beziehen. Übrigens äußerten sich beide Organisationen positiv über den Erhalt der Bankabstimmung, wie auf den Homepages des VkM und mvv-k nachzulesen ist.
Siegfried Wulf